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DEAG Rechtsgutachten stellt Rock am Ring Standort Mendig in Frage

Beim DEAG Rechtsgutachten Mendig gehts ums Wasser (Symbolfoto), Bild: Thomas Peter
Thomas Peter

Festivalfficionado, Fotodude

Neurobiologe, Festivalliebhaber. Verdient seine Brötchen mit Webseitenkonsulting (Strategische Planung, Erstellung, Pflege) bei 70six.de.

Gestern noch rieb man sich verwundert die Augen. Da liess sich DEAG- und damit Grüne Hölle Rock-Chef Schwenkow von der Musikwoche mit den Worten zitieren “Herr Lieberberg sollte sich um seine Geschäfte kümmern, und wir kümmern uns um unsere.” Heute entpuppt sich dieses noble Statement schon wieder als Worthülse. Die DEAG setzt den Konfrontationskurs gegen die Marek Lieberberg Konzertagentur fort. Sie liess ein Rechtsgutachten gegen Mendig als Rock am Ring Standort anfertigen.

[Edit 15:50 Uhr: Die Marek Lieberberg Konzertagentur hat auf die neuerliche Attacke reagiert.]

Die ersten Rock am Ring Teilnehmer sind bestätigt – der Vorverkauf angelaufen. Im Zuge der Bandbestätigung hat sich die Marek Lieberberg Konzertagentur auch auf den Standort Mendig festgelegt. Im Laufe des Oktobers will das Veranstalterkonglomerat um DEAG nachziehen und das Programm des ersten Grüne Hölle Rock Festivals am Nürburgring präsentieren. Zwischen den beiden Veranstaltungsstätten liegen, wir haben es schon oft erwähnt, gerade einmal 23 Kilometer und mittlerweile 1 Woche Zeit.
Das ist kurz zusammengefasst die Faktenlagen.
Eigentlich könnten sich beide Festivalveranstalter jetzt auf das Tagesgeschäft konzentrieren, um Zuschauern ihre Festivals schmackhaft zu machen. Eigentlich.

Beschädigungskampf auf multiplen Ebenen

Konnte man gestern noch hoffen, der Kleinkrieg zwischen MLK auf der einen und DEAG auf der anderen Seite würde sich etwas entspannen, legt der Volksfreund heute Zunder nach. So prüft die DEAG nicht nur weiterhin, ob sie ein Hauptverfahren um den Titel “Rock am Ring” einlegen soll. Auch auf Standort-Ebene versucht der Rock am Ring Konkurrent offenbar Lieberbergs Baumstämme zwischen die Beine zu werfen.
Vom Gerangel in den Feldern Bandbooking und dem Kampf um die Gunst der Zuschauer wollen wir an dieser Stelle gar nicht reden.

Genehmigungsentwurf “unheilbar mangelhaft”

Eine dem Volksfreund vorliegende, 25seitige Rechtseinschätzung der DEAG stellt das Gelände in Mendig als Austragungsort eines Grossfestivals in Frage. Da es um eine Wasserschutzzone der Klasse III A handle, müsse man davon ausgehen, dass Grossveranstaltungen “grundsätzlich verboten sind”. Als Risikofaktoren für das Grundwasser werden die Versickerung von Fäkalien, Abwässern, Generatorenöl und Auswaschungen aus Müll angeführt.
Um ein Festival auf dem Areal veranstalten zu können, müsse zudem die bisherige Nutzung per Baugenehmigungsverfahren geändert werden. Eine Entscheidung in dieser Sache könne aber nicht die Gemeinde Mendig fällen. Sie obliege der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
Kurzum: Der Genehmigungsentwurf Mendigs sei “unheilbar mangelhaft” und Rock am Ring daher dort nicht durchführbar.

Agieren statt reagieren

Mit Spannung erwarten wir die Reaktion der Marek Lieberberg Konzertagentur auf die neuerliche Spitze der DEAG.
Ausserdem fragen wir uns immer öfters: Wer berät die Grüne Hölle Rock Macher in Sachen Öffentlichkeitsarbeit? Und warum kümmert sich der Veranstalter nicht tatsächlich erst einmal um die eigenen Belange, agiert mit positiven Informationen zum eigenen Festival, statt immer nur zu reagieren und sich weiter in die Konkurrenz zu verbeissen?

 

 

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