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Die dunklen Künste des digitalen Marketings: Eventim und der Kampf gegen “Dark Patterns”

3. April 2025

Das Oberlandesgericht Bamberg hat dem Ticketgiganten Eventim einen Dämpfer verpasst, der bei Konzertfans für spontanen Applaus sorgen dürfte – vergleichbar mit dem Jubel, wenn bei einem Open-Air-Festival endlich die Dixie-Toiletten gereinigt werden. Der Konzern darf Kunden beim Ticketkauf nicht mehr mit penetranten Pop-up-Fenstern zur Ticketversicherung belästigen – jenes digitale Äquivalent zum aufdringlichen Merchandise-Verkäufer, der einem noch in der Schlange zum Bierwagen ein überteuertes Band-Shirt andrehen will.

“Ich trage das volle Risiko” – Das Drama um den Klick

Was war geschehen? Beim Ticketkauf auf eventim.de wurden Kunden nicht nur einmal, sondern gleich zweimal mit dem Angebot einer Versicherung konfrontiert. Wer beim ersten Mal höflich ablehnte wie bei einer ungewollten Zugabe einer Indie-Folk-Band, bekam ein dramatisches Pop-up präsentiert, das nur mit dem angsteinflößenden Button “Ich trage das volle Risiko” geschlossen werden konnte – als stünde man kurz davor, beim Festivaltauchen im Matsch seine Lebensversicherung zu kündigen.

Diese digitale Angstkampagne ging dem Gericht zu weit. Es entschied, dass Eventim damit gegen den Digital Services Act verstößt und ein Szenario aufbaut, “das Angst vor einem Totalverlust des Kaufpreises erzeugt und bedrohlich wirkt” – ungefähr so bedrohlich wie die Wettervorhersage am ersten Festivaltag.

Dark Patterns: Die dunklen Künste des digitalen Marketings

Was Eventim hier praktizierte, ist in der Welt der “Dark Patterns” das, was im Heavy Metal das obligatorische Gitarrensolo ist – ein Klassiker, der zwar vorhersehbar, aber erschreckend effektiv bleibt. Diese fiesen kleinen Design-Schikanen bereiten uns allen schon schlaflose Nächte – etwa so wie der Festivalnachbar, der um drei Uhr morgens beschließt, auf einem Campingkocher Metallöffel zu schmelzen.

Eventims Strategie erinnert frappierend an jene Symphonie der subtilen Manipulation, die wir alle kennen, wenn wir mit dem Pfandbon am Discounter-Automaten stehen. Der Spendenbutton – selbstverständlich in warmen, einladenden Farben gehalten und größer als sein kargerer “Ich möchte mein Geld zurück”-Kollege – ist die analoge Version dessen, was Eventim im digitalen Raum perfektioniert hat. Ein Bass-Groove der Extraklasse im Konzert der Kundenmanipulation, unterlegt mit einem sanften “Du bist doch kein schlechter Mensch, oder?”-Subtext.

Ein Konzern mit juristischer Vorgeschichte

Es ist nicht das erste Mal, dass der Ticketriese juristisch in die Mangel genommen wird – ähnlich wie eine überdehnte Gitarrensaite, die irgendwann reißen muss. Im Jahr 2018 kassierte Eventim bereits eine Niederlage wegen der berüchtigten “Print@Home-Gebühr” – jener magischen Kostenposition, bei der Kunden dafür bezahlen durften, dass sie ihren eigenen Drucker, ihr eigenes Papier und ihre eigene Tinte benutzten, um ihr Ticket auszudrucken. Das Landgericht Bremen untersagte diese kreative Einnahmequelle, und der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2022.

Es scheint, als hätte Eventim ein gewisses Talent dafür, immer wieder neue Variationen des gleichen manipulativen Songs zu komponieren – nur um dann von den Gerichten einen vernichtenden 1-Stern-Review zu kassieren.

Digital Services Act als Rettungsanker

Was das Ganze nun so erfrischend anders macht als die üblichen rechtlichen Scharmützel, ist der Auftritt eines neuen Stars auf der Bühne: Der Digital Services Act (DSA), jenes EU-Regelwerk, das angetreten ist, die digitale Welt etwas weniger nach dem Motto “The Survival of the Clickbaitest” zu gestalten.

Das aktuelle Urteil stützt sich auf diesen DSA, der seit 2022 gilt und “Dark Patterns” eindämmen soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Klage eingereicht hatte, konnte einen Teilerfolg verbuchen. Eventim argumentierte vergeblich, das Pop-up sei keine manipulative Taktik, sondern eine “Rückversicherung”, dass niemand das großartige Angebot übersehen habe – ungefähr so überzeugend wie die Behauptung, Werbeanrufe zur Mittagszeit seien eigentlich ein kostenloser Weckservice für Nachtschichtarbeiter.

Zwischen Verantwortung und Realität

Das Unternehmen schürte mit seiner Formulierung die Angst, bei Nichtabschluss der Versicherung sei das Geld für die Tickets in jedem Fall verloren – selbst wenn der Veranstalter das Konzert absagt. Eine Darstellung, die laut Gericht der Rechtslage widerspricht und irreführend ist – wie ein Festival-Foodtruck, der “vegane Burger” anpreist, während im Kleingedruckten steht, dass diese mit Rinderhack zubereitet werden.

Outro mit Fade-out: Die Zukunft des digitalen Designs

Die Entscheidung des OLG Bamberg ist noch nicht rechtskräftig, da eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof möglich ist. Für Konzertbesucher bedeutet es vorerst aber eine kleine Erleichterung im digitalen Ticketkauf-Dschungel.

Während Eventim seine Webseite umgestalten muss, bleibt abzuwarten, welche kreativen Wege der Konzern künftig finden wird, um zusätzliche Dienstleistungen anzubieten. Vielleicht ein sanftes Flüstern aus den Laptop-Lautsprechern: “Bist du wirklich, wirklich, wirklich sicher, dass du keine Versicherung willst? Was ist, wenn Aliens das Konzert unterbrechen? Hast du daran gedacht?”

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Thomas Peter

ein diplomierter Biologe mit starkem Hang zu Fotokamera und der besonderen Festivalatmosphäre.