[vc_row][vc_column][vc_column_text]Marek Lieberberg darf den Namen Rock am Ring nicht ohne die Zustimmung der Nürburgring GmbH weiternutzen. Dies wurde am heutigen Verhandlungstag am Landgericht Koblenz, wie es sich schon in der Vorwoche abgezeichnet hatte, entschieden. Lieberbergs Anwalt will das Urteil “genau prüfen”.
Will Lieberberg Rock am Ring 2015 dennoch unter diesem Namen an einem neuen Ort veranstalten, muss er sich mit der Nürburgring GmbH einigen. Im Klartext heißt das: Einig werden mit jener capricorn GmbH, die den insolventen Nürburgring gekauft hatte – auch, um dort das zeitgleiche Konkurrenzfestival Grüne Hölle zu veranstalten.
Eine einfache, günstige Lösung für Marek Lieberberg scheint damit zumindest aus Blick des Halbaußenstehenden außer Reichweite.[/vc_column_text][td_block8 tag_slug=”rock-am-ring” limit=”6″ custom_title=”Mehr über Rock am Ring”][/vc_column][/vc_row]