2 Jahre sind ins Land gezogen und manch einer wird den folgenschweren Unfall im Vorfeld des Southside 2007 gar vergessen haben. Damals stand nach dem tragischen Tod eines Johanniters kurz vor dem Festivalstart das Southside vor der Absage. Mit gedämpfter Stimmung und ohne die Zeltacts fand es dann aber doch statt.
Ein jetzt veröffentlichtes, zweites Gutachten entlastet den seit dieser Zeit im Fokus der Ermittlung stehenden Zollbeamten, belastet dagegen den Zeltmeister.
Wir schreiben den 21.Juni 2007 – ein Tag der sich Veranstalter und Fan des Southside Festivals gleichermassen ins Gedächtnis brennen sollte. Wetterkapriolen sind in Neuhausen ob Eck nichts besonderes, aber der am Vormittag heranziehende Orkan sollte in Erinnerung bleiben. Es ist später Morgen. Mitten im Aufbau inbegriffen erfasst der Wind die gerade im Aufbau befindliche Zeltbühne und bringt sie zum Einsturz. Einer der herabstürzenden Eisenträger fällt herab auf einen Bus der Johanniter, durchbohrt das Dach und tötet einen 28jährigen Sanitäter. Ein weiterer Helfer wurde schwer verletzt, kam aber immerhin mit dem Leben davon.
In der Folge kam es zu einem Rechtsstreit zwischen dem zuständigen Hauptzollamt Singen und dem Festialveranstalter. Dieser sieht nämlich den Gruppenleiter des Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der Verantwortung. Kurz vor dem Unglück habe der Zoll darauf bestanden, die Arbeiter auf der Baustelle zu überprüfen. So sei wertvolle Zeit verloren gegangen das im Aufbau befindliche Zelt gegen den herannahenden Sturm zu sichern, argumentiert man von Festivalseite her und legt dem Beamten seither im Ermittlungsverfahren fahrlässige Tötung zur Last.
Ein erstes Gutachten vom TÜV lag zwar bereits Ende 2007 vor, vermochte aber keine Klarheit zu schaffen. Daher wurde ein zweites Gutachten bei der DEKRA in Auftrag gegeben. Mit Erscheinen dieser 500seitigen Untersuchung scheint dieser Vorwurf nicht länger haltbar. Gegenüber dem Südkurier äusserte sich dementsprechend Frank Grundke, Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil am Montag:
Aufgrund des vorliegenden Gutachtens besteht ein tatsächlicher Verdacht hinsichtlich strafrechtlich relevanter Vorwürfe ausschließlich gegenüber dem Zeltmeister.
Bis der Fall letztlich geklärt und ad acta gelegt werden kann wird wohl noch mehr Zeit ins Land gehen. Ende August wurde nämlich ein Personalwechsel in der zuständigen Staatsanwaltschaft Rottweil vollzogen. Am 1.Oktober tritt ein neuer Anwalt seinen Dienst an, der sich erst wird einarbeiten müssen.